Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Firma Brandschutztechnik Mäder als Ihr zuverlässiger Partner in Sachen Brandschutz, bieten Ihnen  eine professionelle Praxisausbildung im Umgang mit Handfeuerlöschern an.

Brandschutzausbildungen müssen  l. t BGVA1 Grundsätze der Prävention § 22, einmal im Jahr durchgeführt werden. Um eine praxisnahe Ausbildung zu gewährleisten, haben wir uns ein Brandsimulationsgerät angeschafft.

Die praktische Feuerlöschübung mit einem modernen gasbetriebenen Feuerlöschtrainer findet bei Ihnen vor Ort statt und wird speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Folgende Übungen können durchgeführt werden:
Papierkorbbrand, Flächenbrand, Fettbrand und Spraydosenexplosion.
Der große Vorteil unserer Simulationsgeräte ist die realitätsnahe Darstellung der verschiedenen Brandklassen und Brandszenarien, sowie die absolute Rauchfreiheit.

Falsche Vorgehensweisen werden durch einprägsame Demonstrationen sichtbar gemacht und der Gebrauch verschiedener Löschhilfen wie Branddecken, Feuerlöscher etc. trainiert.

  • Realistische Simulation der Brandklassen A, B, C und F
  • Sofort betriebsbereit, vor Ort bei Ihnen
  • Umweltfreundliches Propangas-System
  • Einsatz aller Löschmittel sowie Übung mit der Löschdecke
  • Kein anfallender Sondermüll
  • Keine zusätzliche Genehmigung durch Behörden

In unseren Seminaren vermitteln wir sowohl allgemeine als auch firmenspezifische Kenntnisse. Als Anlage füge ich Ihnen die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen bei.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. (0171/3144904)

 

Mit freundlichen Grüßen

K.Mäder

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

BGV A1 §4, §22 (Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft):

Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

BGR 133, 5.2 (Hauptverband der Berufsgenossenschaften):

Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen.

ArbSchG §9, §10 (Arbeitsschutzgesetz):

Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen.

ASR 13/ 1, 2 (Arbeitsstättenrichtlinien):

Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen.

Krankenhausrichtlinien § 36/ 5:

Das Personal des Krankenhauses ist jährlich mindestens 1 Mal zu belehren über die Anordnung und Bedienung der Feuerlöschgeräte, der Feuerlösch-, Feuermelde-, Alarmeinrichtungen und über die Brandschutzordnung, insbesondere über das Verhalten bei einem Brand.

AFB (Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen):

Der Versicherungsschutz kann beeinträchtigt werden wenn Sicherheitsvorschriften wie die ASF nicht eingehalten werden. So kann eine unzureichende Ausstattung mit Feuerlöschern, eine unregelmäßige Prüfung der Löschgeräte, eine mangelnde Ausbildung der Mitarbeiter oder gar eine unterlassene Schulung als grobe Fahrlässigkeit gedeutet werden. Das führt zu einem Ausschluss des Schadenersatzes durch die Feuerversicherung nach einem Brand!

VVB §1 (Verordnung über die Verhütung von Bränden):

Wer einen Brand wahrnimmt hat ihn sofort zu löschen wenn es ihm zumutbar und ohne erhebliche eigene Gefahr oder Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. Kann er den brand nicht sofort löschen, so hat er unverzüglich öffentliche Hilfe herbeizuholen.

Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:

Die DIN EN ISO 9001 – Zertifizierung beinhaltet die Forderung nach einer Brandschutzunterweisung.